Erklärung zur Transparenzverordnung (TVO)
Die AVIA GmbH bietet in ihrer unabhängigen Beratung auch Produkte zur Altersvorsorge an, hierzu zählen insbesondere Finanzprodukte (Kapitallebens- und Rentenversicherungen und Fondsrentenversicherungen).
Als Versicherungsmakler sind wir Finanzberater im Sinne der Transparenzverordnung des europäischen Parlaments.
Wir informieren im Folgenden, wie die AVIA GmbH bei der Vermittlung und Beratung zu Finanzanlage- und/oder Versicherungsanlageprodukte mit dem Thema Nachhaltigkeit umgeht.
Vorbemerkung:
Ab
10.3.2021 muss die Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachstehend: TVO) angewendet
werden.
Mit
der TVO soll erreicht werden, dass die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bei der Kapitalanlage unter anderem von Lebensversicherungsunternehmen unterstützt werden.
Dabei
geht es nicht nur um die Bekämpfung des Klimawandels, sondern unter dem Kürzel ESG-Kriterien allgemein um ökologische Ziele, soziale Ziele und eine gute Unternehmensführung (Governance).
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten (Artikel 3-5 TVO):
Wir verfolgen derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie.
Im
Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir nur die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.
Über
die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen
Informationen.
Derzeit
fehlen noch die technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche
nachteiligen
Auswirkungen
auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können.
Aufgrund
der aktuell beschränkten Informationen der Versicherer werden diese Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt.
Wir
beobachten die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung
berücksichtigen.
Mit
einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.
Vergütungspolitik (Art. 5 TVO):
Unsere
Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder
nicht.
Die
Vergütungen von unseren Mitarbeiter/-innen bzw. Untervermittler fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken
berücksichtigt oder nicht.
Vorvertragliche Informationen (§ 6 Abs. 2 TVO):
Wir
halten bei unseren Beratungen zu Versicherungsanlageprodukten Nachhaltigkeitsrisiken für nicht relevant, da diese bereits durch den Versicherer berücksichtigt und in dessen vorvertraglichen
Informationen dargelegt werden.
Eine
individuelle Berücksichtigung erfolgt daher grundsätzlich nicht.
Marketingmitteilungen (Art. 13 TVO):
Wir machen keine Marketingmitteilungen mit Bezug zum Thema Nachhaltigkeit und Versicherungsanlageprodukte, für die wir selbst und nicht ein Produktpartner die Verantwortung tragen.
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